Verlobungsring mit Mittelstein 0,35ct – in Gold 585 oder Platin 950 | Exklusiv online bestellbar
Artikelnummer: 20052025-87
Beschreibung
Ein Versprechen für die Ewigkeit – in funkelnder Vollendung.
Nur Online!
Dieser exklusive Verlobungsring überzeugt mit zeitloser Eleganz, feinster Handwerkskunst und einem brillanten Auftritt. Der zentrale Stein im klassischen 6-Krappen-Design wird von funkelnden Akzentsteinen auf dem Ringband begleitet – für maximale Strahlkraft bei jedem Lichteinfall.
Materialien (wahlweise):
- 585er Gold (14 Karat) – in Weißgold, Gelbgold oder Roségold
- Platin 950 – für höchste Exklusivität und Reinheit
- Nur online bestellbar – kein Verkauf im Ladengeschäft
- Anfertigung auf Bestellung: Lieferzeit ca. 6 Wochen
Steinbesatz & Optionen:
- Zentraler Stein: Ø 4,5 mm (= ca. 0,35 ct bei Diamanten)
- Seitensteine: 14 x Ø 1,5 mm (= ca. 0,015 ct pro Stein)
- Wählbare Steinsorten:
- Moissanite – maximale Brillanz zu attraktiverem Preis
- Labgrown Diamanten – ethisch, nachhaltig, visuell identisch mit natürlichen
- Natürliche Diamanten – für die anspruchsvollsten Kunden
Design & Verarbeitung:
- Zentrale Krappenfassung – klassisch, sicher & lichtdurchlässig
- Seitliche Pavé-Fassung – sorgt für eleganten Glanz entlang des Rings
- Polierte Oberfläche mit präzisem Schliff – luxuriös, feminin, harmonisch
- Schlanke, leicht zulaufende Ringschiene – betont den Hauptstein perfekt
Warum dieser Ring?
Ein Symbol echter Gefühle, geschaffen für den einen besonderen Moment im Leben. Jeder Ring wird individuell gefertigt – mit größter Sorgfalt, Liebe zum Detail und perfektem Finish.
Ihre Vorteile:
- Wählbar in 585 Gold (3 Farben) oder Platin 950
- Hochwertiger Mittelstein (Moissanit, Labgrown oder Diamant)
- Edle Seitensteine für zusätzlichen Glanz
- Maßanfertigung mit persönlicher Gravur möglich
- Versand inkl. Schmuckbox & Echtheitsnachweis (bei Diamanten)
- Allergikerfreundlich & nickelfrei
Fertigungszeit: ca. 6 Wochen ab Zahlungseingang
Hinweis: Da der Ring speziell für Sie angefertigt wird, ist die Rückgabe ausgeschlossen (§ 312g BGB).